Betreiberschulung – Grundschulung (zweitätig)
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Betreiberschulung im Sinne der TRGS 529:
Laut der TRGS 529, sowie der TRAS 120 müssen an jeder BGA mindestens 2 Personen für diese Tätigkeiten qualifiziert sein und mindestens alle 4 Jahre eine entsprechende Fortbildung nachweisen können.
Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie Ihr Wissen auf den neusten Stand!
Für die Erstausbildung eines jeden Anlagenbetreibers ist lt. TRGS 529 die zweitägige Schulung von 14 Lehreinheiten á 45 Minuten nötig. Die eintägige Schulung lt. TRAS 120 dient zur Aufrechterhaltung der Fachkunde und muss alle vier Jahre erfolgen (8 Lehreinheiten à 45 Minuten). Für Störfall- und BImSch- Anlagen ist eine Erfolgskontrolle/Prüfung notwendig (für 75kW-Anlagenbetreiber nicht!)
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